RS Vwgh 1986/10/27 85/12/0163

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Prüfung einer gem § 68 Abs 1 AVG bescheidmäßig ausgesprochenen Zurückweisung kommt es lediglich darauf an, ob die Behörde die Zurückweisung auf ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage stützen durfte.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985120163.X03

Im RIS seit

06.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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