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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung einer gem § 68 Abs 1 AVG bescheidmäßig ausgesprochenen Zurückweisung kommt es lediglich darauf an, ob die Behörde die Zurückweisung auf ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren bei gleichgebliebener Sach- und Rechtslage stützen durfte.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985120163.X03Im RIS seit
06.03.2006