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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Eine in einem früheren Stadium eines stufenweise verlaufenden Regulierungsverfahrens übergangene Partei (Agrargemeinschaft) kann einen ihr später über Verlangen zugestellten Berichtigungsbescheid (§ 62 Abs 4 AVG), mit dem die ihr im Hauptteilungsplan betreffend Gemeindegut zugedachte Gesamtfläche vermindert wurde, nicht mit Erfolg anfechten, wenn bereits ein auf dem Berichtigungsbescheid beruhender Regulierungsplan rechtskräftig erlassen wurde. Die übergangene Partei erleidet hiedurch keinen Rechtsnachteil, wenn sie den (später ergangenen) Regulierungsplan durch ein Rechtsmittel bekämpfen konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070204.X01Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
11.03.2015