Index
L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SalzburgNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Ausführungen zur Pflicht der Erforschung des Parteiwillens hinsichtlich einer unklaren Eingabe im Verfahren der Gewährung einer Sozialhilfe nach dem Slbg SozialhilfeG. Die Behörde hat ohne weitere Ermittlungen die Zuerkennung einer (weiteren) Sozialhilfeleistung abgewiesen, obwohl der Inhalt dieser Eingabe sowohl als unzulässige Berufung gegenüber einen rechtskräftigen mündlichen Bescheid als auch als Wiederaufnahmeantrag gedeutet werden konnte.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110061.X01Im RIS seit
05.09.2006