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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs5 Z2;Rechtssatz
Zwischen der Weiterführung des Betriebes einer Ges.m.b.H. durch ein andere Ges.m.b.H. und der Geschäftsführung der weiterbestehenden Ges.m.b.H. muss bei der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1 Abs 5 Z 2 IESG unterschieden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110285.X02Im RIS seit
30.01.2006