RS Vwgh 1986/10/31 86/10/0104

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Veröffentlicht am 31.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VStG §24;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/10/0105

Rechtssatz

Die bloße Tatsache einer Vielzahl von Anzeigen schließt die Glaubwürdigkeit der sie erstattenden und später als Zeugen vernommenen Personen nicht aus.

Schlagworte

Beweisefreie BeweiswürdigungBeweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100104.X04

Im RIS seit

23.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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