Index
L40013 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/10/0105Rechtssatz
Eine unzulässige vorgreifende Beweiswürdigung liegt nicht vor, wenn laut Bescheidbegründung die Zeugeneinvernahme unterblieb, weil sich eine erst fünf Monate nach den Vorfällen benannte Zeugin nicht mehr hätte erinnern können, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Stunde keinen Lärm gehört zu haben. Die Annahme, dass sich jemand verlässlich erinnern könne, an einem rund fünf Monate zurückliegenden Tag zu einer bestimmten Stunde keinen störenden Lärm wahrgenommen zu haben, widerspricht jeder Lebenserfahrung.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungBeweiswürdigung antizipative vorweggenommeneEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986100104.X03Im RIS seit
23.08.2006Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013