RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0197

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde darf eine Vermögenszuwachsregelung anstellen, wenn sie (wie hier mangels entsprechender Mitwirkung des Unternehmers) über keine Unterlagen für eine geeignete Schätzung verfügt. Wenn der Behörde keine Methode zur Verfügung steht, den tatsächlichen Verhältnissen besser Rechnung zu tragen, ist sie ua berechtigt, den Umsatz auf der Basis der Lebenshaltungskosten zu schätzen (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (4), FJ 1980/6, S 95 rechts unten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150197.X09

Im RIS seit

03.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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