RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0282

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FinStrG §33 Abs1;
StGB §5;
VStG §5 impl;

Rechtssatz

Der Vorsatz muß grundsätzlich vor oder bei der Ausführung der Tat vorhanden sein. Ein erst nach der technischen Vollendung einer Tat vom Täter gefaßter Vorsatz kann dem Täter nicht angelastet werden (hier: Verkürzung der Umsatzsteuer).

Schlagworte

Beweisverwertungsverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150282.X01

Im RIS seit

03.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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