RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0270

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §3 Abs9;

Rechtssatz

Bei Geldspielautomaten wurden nach der Verkehrsauffassung (Hinweis auf Stoll, BAO, Handbuch, Wien 1980, S 50 letzter Absatz) regelmäßig zwei Umsätze bewirkt, wenn ein Gastwirt einem Geldspielautomatenaufsteller die Aufstellung eines Automaten in seiner Gastwirtschaft gestattet. Der Gastwirt gestattet gegen Entgelt die Aufstellung des Automaten in seinen Räumen. Der - den Spielern allenfalls auch unbekannte - Aufsteller bietet Aussicht auf Konsumationsgewinn (Gewinn) bzw auch auf Unterhaltung an. Für Geldspielautomaten ergibt sich dies in Übereinstimmung mit dem E 7.4.1976, 588/76, VwSlg 4966 F/1976, sowie Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur MwSt, Wien 1974, Stand nach der 22ten Lieferung - April 1986, Bd II, ANm 335 zu § 3 UStG 1972 und aus der (auch Warenautomaten umfassenden), die gleiche Sachlage und Rechtslage betreffende Lehre und Rechtsprechung in der BRD, insbesonderes S 4- 7 der ausführlichen Gründe des nicht veröffentlichten Urteiles des BFH vom 27.5.1971, V R 70/67.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150270.X03

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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