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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37 impl;Rechtssatz
Im Falle mangelner Mitwirkung im Abgabenverfahren beider Instanzen ist keine Verletzung von Verfahrensvorschriften darin zu erblicken, wenn die Behörde zweiter Instanz von Amts wegen keine weiteren Beweise aufnimmt.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150133.X05Im RIS seit
03.11.1986Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013