RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0133

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37 impl;
BAO §115 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle mangelner Mitwirkung im Abgabenverfahren beider Instanzen ist keine Verletzung von Verfahrensvorschriften darin zu erblicken, wenn die Behörde zweiter Instanz von Amts wegen keine weiteren Beweise aufnimmt.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150133.X05

Im RIS seit

03.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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