RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0008

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §60 impl;
BAO §184 Abs1;
BAO §288 Abs1 litd;

Rechtssatz

Beruft sich die Abgabenbehörde 2. Instanz in einem Schätzungsverfahren gemäß § 184 BAO in der Begründung ihres Bescheides auf Ergebnisse der Betriebsprüfung, die Grundlage des erstinstanzlichen Abgabenbescheides waren sowie auf Ergebnisse des Berufungsverfahrens und gibt sie daher in einzelnen Details keine eigene ausführliche Begründung ihrer Entscheidung, so kann darin kein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften erblickt werden, weil Rechsmittelerledigungen unter der rechtlichen Verantwortung der Rechtsmittelbehörde ergehen, weshalb Begründungsübernahmen bzw Verweisungen stets der Rechtsmittelbehörde zuzurechnen und von ihr zu vertreten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150008.X04

Im RIS seit

03.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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