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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §60 impl;Rechtssatz
Beruft sich die Abgabenbehörde 2. Instanz in einem Schätzungsverfahren gemäß § 184 BAO in der Begründung ihres Bescheides auf Ergebnisse der Betriebsprüfung, die Grundlage des erstinstanzlichen Abgabenbescheides waren sowie auf Ergebnisse des Berufungsverfahrens und gibt sie daher in einzelnen Details keine eigene ausführliche Begründung ihrer Entscheidung, so kann darin kein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften erblickt werden, weil Rechsmittelerledigungen unter der rechtlichen Verantwortung der Rechtsmittelbehörde ergehen, weshalb Begründungsübernahmen bzw Verweisungen stets der Rechtsmittelbehörde zuzurechnen und von ihr zu vertreten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150008.X04Im RIS seit
03.11.1986Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010