RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0197

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Rechtssatz

Nicht näher bezeichnete Gerichtsakten brauchen von der Behörde nicht eingeholt werden, wenn der Steuerpflichtige nicht angibt, welche spezielle Tatsachen durch die Einsicht in diese Akten bewiesen werden sollten (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (3), FJ 1980/5, S 79, rechts Mitte).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150197.X10

Im RIS seit

03.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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