RS Vwgh 1986/11/3 86/15/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein Betrieb stillgelegt und mit einem völlig anderen Betriebsgegenstand fortgeführt, so können die im Zuge dieser Neugründung eines Betriebes entstandenen Vorsteuern nur im Rahmen derselben geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986150025.X04

Im RIS seit

03.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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