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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1;Rechtssatz
Wird ein Betrieb stillgelegt und mit einem völlig anderen Betriebsgegenstand fortgeführt, so können die im Zuge dieser Neugründung eines Betriebes entstandenen Vorsteuern nur im Rahmen derselben geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986150025.X04Im RIS seit
03.11.1986