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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs9;Rechtssatz
Die Benützer von Spielautomaten leisten auch mit ihren sogenannten "Gamble-Zuschlägen" (gemeint: für die Einräumung einer erhöhten Gewinnchance) einen Einsatz der ein Entgelt für die von einem Automatenaufsteller, welcher bei Gastwirten in deren Betriebsräumen gegen Beteiligung am Nettoeinspielergebnis Spielautomaten aufstellt und den Gästen gegen Entgelt das Spiel an diesen Geräten gestattet, erbrachte umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150221.X02Im RIS seit
03.11.1986