RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0221

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Benützer von Spielautomaten leisten auch mit ihren sogenannten "Gamble-Zuschlägen" (gemeint: für die Einräumung einer erhöhten Gewinnchance) einen Einsatz der ein Entgelt für die von einem Automatenaufsteller, welcher bei Gastwirten in deren Betriebsräumen gegen Beteiligung am Nettoeinspielergebnis Spielautomaten aufstellt und den Gästen gegen Entgelt das Spiel an diesen Geräten gestattet, erbrachte umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150221.X02

Im RIS seit

03.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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