RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0197

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen - am wahrscheinlichsten verdient wurde (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (2), FJ 1980/4, S 62 links unten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150197.X12

Im RIS seit

03.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

22.12.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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