RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0008

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

Täuscht ein Unternehmer in seinen Büchern die Aufnahme von Darlehen und sonstigen Geldzuwendungen von Dritten vor, so muß von der sachlichen Unrichtigkeit der gesamten Buchführung ausgegangen werden. Die Berechtigung zur Schätzung gem § 184 BAO ist somit hier gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150008.X02

Im RIS seit

03.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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