Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Auf umsatzsteuerlichem Gebiet wird bereits von einer sogenannten Innengesellschaft gesprochen, auch wenn diese nicht als Unternehmer und damit nicht als Steuersubjekt anzusehen ist, wenn sie im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht als solche in Erscheinung tritt (Hinweis E 26.5.1982, 3161/78; ÖStZB 4/83, S 63 f). Eine derartige Innengesellschaft kann aber ertragsteuerlich durchaus als Mitunternehmerschaft anzusehen sein, wenn die einzelnen Gesellschafter nachweislich am Betriebserfolg und am Betriebsvermögen ... beteiligt sind (Hinweis E 11.12.1985, 84/13/0110).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150141.X04Im RIS seit
03.11.1986