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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §149 Abs1;Rechtssatz
Wird wegen eines gegen einen Unternehmer anhängigen Finanzstrafverfahrens und wegen iZ damit ihm gegenüber erlassener Abgabenbescheide eine bei ihm angesetzte Betriebsprüfung unterbrochen und in der Folge nicht mehr fortgesetzt, ist es nicht rechtswidrig, wenn es in einem solchen Fall zu einer Schlußbesprechung iSd § 149 Abs 1 BAO nicht mehr kam bzw nicht mehr kommen konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150133.X06Im RIS seit
03.11.1986Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013