RS Vwgh 1986/11/3 84/15/0079

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37 impl;
AVG §45 Abs2 impl;
BAO §147 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §184;
EStG 1972 §2 Abs2;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litb idF vor 1983/587;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Abgabenbehörde 2. Instanz bei einer Schätzung gem § 184 BAO den Betrieb eines Unternehmens, das innerhalb eines Zeitraumes von 13 Jahren - dieser Zeitraum kann wegen seiner Länge nicht mehr als Anlaufzeit betrachtet werden - jährlich Verluste erwirtschaftete, als Liebhaberei qualifiziert, zumal der Unternehmer bei seinen ersten Angaben im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens durch die Abgabenbehörde erster Instanz, die erfahrungsgemäß der Wahrheit am ehesten entsprechen (Hinweis E 21.11.1985, 84/16/0201), ausdrücklich betonte, er habe den Betrieb trotz Verlusten weitergeführt, um ihn seinem Sohn zu erhalten bzw ihm zu übergeben (Hinweis E 13.5.1966, 233/66).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984150079.X02

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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