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Baurecht - NÖNorm
AVG §42Rechtssatz
Präklusion tritt auch dann ein, wenn in der Baubewilligungsverhandlung Einwendungen erhoben wurden und nach der Verhandlung der Behörde erster Instanz vom Bauwerber ein neuer Plan vorgelegt wird, der ausschließlich eine Reduktion der Gebäudehöhe zum Gegenstand hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050036.X03Im RIS seit
14.08.2019Zuletzt aktualisiert am
14.08.2019