RS Vwgh 1986/11/4 86/05/0036

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Veröffentlicht am 04.11.1986
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Index

Baurecht - NÖ
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42
BauRallg

Rechtssatz

Präklusion tritt auch dann ein, wenn in der Baubewilligungsverhandlung Einwendungen erhoben wurden und nach der Verhandlung der Behörde erster Instanz vom Bauwerber ein neuer Plan vorgelegt wird, der ausschließlich eine Reduktion der Gebäudehöhe zum Gegenstand hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986050036.X03

Im RIS seit

14.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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