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Baurecht - NÖNorm
AVG §14Rechtssatz
Hat ein Bfr in der Berufung behauptet, eine bestimmte, nicht protokollierte Einwendung erhoben zu haben, ist über die Richtigkeit dieser Behauptung ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050036.X02Im RIS seit
14.08.2019Zuletzt aktualisiert am
14.08.2019