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Baurecht - NÖNorm
AVG §10 Abs4Rechtssatz
Durch die Änderung des Familienrechts ist die früher bestandene allgemeine Vertretungsmacht des Ehegatten weggefallen. Ein Vollmachtsverhältnis müsste behauptet werden.
Schlagworte
Amtsbekannte Familienmitglieder EhegattenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050036.X06Im RIS seit
14.08.2019Zuletzt aktualisiert am
14.08.2019