RS Vwgh 1986/11/5 86/03/0153

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs4 lita;

Rechtssatz

Die Frage des Meldungslegers - nach positivem Ergebnis des Alkotests - "Wollen Sie zum Amtsarzt fahren?" bedeutet eine eindeutige Aufforderung an den Inhaber einer Lenkerberechtigung, sich einem Amtsarzt zur Untersuchung vorführen zu lassen (Hinweis E 17.2.1984, 81/02/0332).

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030153.X02

Im RIS seit

05.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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