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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Die Frage des Meldungslegers - nach positivem Ergebnis des Alkotests - "Wollen Sie zum Amtsarzt fahren?" bedeutet eine eindeutige Aufforderung an den Inhaber einer Lenkerberechtigung, sich einem Amtsarzt zur Untersuchung vorführen zu lassen (Hinweis E 17.2.1984, 81/02/0332).
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030153.X02Im RIS seit
05.11.1986