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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Rechtssatz
Behaupten die Bfr, das erworbene Gebäude sei zum Teil über 100 Jahre alt und restlos abgenutzt und der Erwerb des Grundstückes sei letztlich zwecks Bauplatzbeschaffung erfolgt, ist eine Verschiebung der Aufteilung des Kaufpreises zugunsten des Gebäudewertes nicht möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130068.X02Im RIS seit
05.11.1986