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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Als Schriftsteller gilt grundsätzlich derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt, dabei ist es nicht erforderlich, daß das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert aufweist oder sich durch vollendete Darstellungsweise auszeichnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130082.X01Im RIS seit
05.11.1986