RS Vwgh 1986/11/5 86/11/0066

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §109 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/11/0185 E 5. März 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Es kann schon eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu den sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers steht, sein gesamtes Charakterbild so verändern, dass gesagt werden kann, dass die bis dahin nur in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis E 21.3.1980, 3139/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110066.X02

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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