RS Vwgh 1986/11/5 86/03/0180

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Durch die Formulierung "Auf der A 12 bei der Autobahnausfahrt Kufstein Nord in Richtung Grenze fahrend" ist eindeutig zu entnehmen, dass es sich um die Grenze der BRD handelt (rund 1 km entfernt).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030180.X02

Im RIS seit

09.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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