Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/02/0378Rechtssatz
Ergibt sich aus dem gesamten Bescheidinhalt eindeutig über welche Berufung entschieden wurde, so ist eine fehlerhafte Anführung des Berufungswerbers in der Einleitung des Berufungsbescheides ohne Bedeutung.
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984030235.X02Im RIS seit
05.07.2004Zuletzt aktualisiert am
19.10.2009