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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §161;Rechtssatz
Die Nichtbeantwortung eines Vorhaltes darf nicht schon zur weiter nicht begründeten Annahme führen, die Ansicht der Behörde sei gerechtfertigt, sohin gemachte Parteienangaben unzutreffend und die diesen entgegenstehenden Auffassungen der Behörde unbedingt richtig. Mangelt es an entsprechenden Ausführungen der Partei, so sind in freier Beweiswürdigung die tatsächlichen Verhältnisse ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen zu erforschen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130012.X01Im RIS seit
05.11.1986