RS Vwgh 1986/11/5 86/11/0066

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Veröffentlicht am 05.11.1986
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §109 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1751/70 E 31. Jänner 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 109 Abs 1 lit b wird dann vorliegen, wenn eine Person nach ihrer gesamten Geisteshaltung und Sinnesart ein Persönlichkeitsbild vermittelt, das die bei Berücksichtigung aller für das Gemeinschaftsleben belangreichen Richtungen in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen vermag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110066.X01

Im RIS seit

05.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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