RS Vwgh 1986/11/6 86/06/0237

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Veröffentlicht am 06.11.1986
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Index

L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art118 Abs3 Z9;
B-VG Art119a Abs5;
GdO Tir 1966 §112 idF 1985/032;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Zur Erschöpfung des Instanzenzuges gehört in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde auch die Erhebung einer Vorstellung an die Aufsichtsbehörde. Bescheidbeschwerde gegen Entscheidung des Bürgermeisters oder des Gemeindevorstands in Bausache unzulässig.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986060237.X01

Im RIS seit

01.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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