Index
L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolNorm
B-VG Art118 Abs3 Z9;Rechtssatz
Zur Erschöpfung des Instanzenzuges gehört in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde auch die Erhebung einer Vorstellung an die Aufsichtsbehörde. Bescheidbeschwerde gegen Entscheidung des Bürgermeisters oder des Gemeindevorstands in Bausache unzulässig.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060237.X01Im RIS seit
01.03.2006