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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ob eine Beweiswürdigung richtig in dem Sinne ist, dass zB die Version des Sachverständigen und nicht jene des Bf den Tatsachen entspricht (hier: Wahrnehmbarkeit des Streifens eines überholten LKW, bei dem der Rückspiegel nach vorne gebogen wurde, für den Lenker des überholenden Omnibusses), ist dagegen eine Frage der Beweiswürdigung, die der VwGH nicht nachzuprüfen vermag.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverständiger Gutachten freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180194.X03Im RIS seit
04.10.2006