RS Vwgh 1986/11/7 86/18/0193

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Veröffentlicht am 07.11.1986
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Index

Verwaltungsverfahren
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1438
VStG §19
VStG §44a litc
VStG §44a Z3 implizit

Rechtssatz

Die Behörde hat bei Festsetzung einer Geldstrafe und Festsetzung der Zahlungspflicht und Zahlungsfrist nicht von Amts wegen darauf Bedacht zu nehmen, ob dem Beschuldigten Rückzahlungsforderungen gegen jene Gebietskörperschaft zustehen, die nunmehr den Anspruch auf Zahlung einer Geldstrafe erhoben hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986180193.X03

Im RIS seit

25.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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