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VerwaltungsverfahrenNorm
ABGB §1438Rechtssatz
Die Behörde hat bei Festsetzung einer Geldstrafe und Festsetzung der Zahlungspflicht und Zahlungsfrist nicht von Amts wegen darauf Bedacht zu nehmen, ob dem Beschuldigten Rückzahlungsforderungen gegen jene Gebietskörperschaft zustehen, die nunmehr den Anspruch auf Zahlung einer Geldstrafe erhoben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180193.X03Im RIS seit
25.05.2021Zuletzt aktualisiert am
26.05.2021