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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Befragung des als Zeugen vernommenen Meldungslegers darüber, ob es ihm möglich gewesen sei, die von ihm angegebenen Fahrzeugdaten als Motorradfahrer während der Fahrt unzweifelhaft festzuhalten, erübrigt sich schon im Hinblick auf die offensichtliche Richtigkeit der diesbezüglich nie bestrittenen Feststellungen des Meldungslegers (hier: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit).
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986180183.X01Im RIS seit
04.10.2006