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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7;Rechtssatz
Die unterschiedliche gesetzliche Regelung, je nach dem, ob die Eltern des Studierenden in Wohngemeinschaft leben oder nicht, erscheint durch das angeführte Unterscheidungsmerkmal sachlich begründet und begegnet unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120090.X01Im RIS seit
18.09.2006