RS Vwgh 1986/11/10 83/10/0008

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Veröffentlicht am 10.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0842/65 E 23. September 1965 VwSlg 6766 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Ortsaugenschein sind die Parteien des Verfahrens nur dann beizuziehen, wenn ohne Anwesenheit derselben eine einwandfreie Sachverhaltsfeststellung nicht möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983100008.X01

Im RIS seit

01.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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