RS Vwgh 1986/11/10 86/12/0090

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Veröffentlicht am 10.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §39 Abs2;

Rechtssatz

Hat das Gericht die entscheidungswesentliche Komponente des Einkommens des Unterhaltspflichtigen nicht von Amts wegen auf Grund unbedenklicher Beweismittel festgestellt, so darf es der Beihilfenberechnung nach dem StFG nicht zu Grunde gelegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120090.X02

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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