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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Hat das Gericht die entscheidungswesentliche Komponente des Einkommens des Unterhaltspflichtigen nicht von Amts wegen auf Grund unbedenklicher Beweismittel festgestellt, so darf es der Beihilfenberechnung nach dem StFG nicht zu Grunde gelegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120090.X02Im RIS seit
18.09.2006