RS Vwgh 1986/11/10 86/10/0163

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Veröffentlicht am 10.11.1986
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Verwaltungsverfahren - VStG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
AW 86/10/0047

Rechtssatz

Der mit der Generalprävention verbundene Gedanke, der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken, kann (trotz des an sich bestehenden AMTSGEHEIMNISSES) schon dadurch verwirklicht werden, dass die Ergebnisse von Verwaltungsstrafverfahren statistisch ausgewertet und veröffentlicht werden können, wozu kommt, dass eine Mitteilung durch den Bestraften an andere Personen nicht ausgeschlossen ist.

Schlagworte

Rücksichten der Generalprävention

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986100163.X02

Im RIS seit

23.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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