RS Vwgh 1986/11/12 86/03/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1986
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Index

L65000 Jagd Wild
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
AVG §9;
JagdRallg;

Rechtssatz

Anerkennung des Antrages der "XY-Forstverwaltung", da sich aus den Verwaltungsakten ergibt, dass es sich um einen Antrag des (der) XY handelt, dem (der) der angefochtene Bescheid auch zugestellt wurde.

Schlagworte

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Gutsverwaltung Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986030142.X03

Im RIS seit

05.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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