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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Der Wunsch eines von einer Aufforderung nach § 5 Abs 2 StVO betroffenen Lenkers, zu einem Arzt gebracht zu werden, schließt die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verweigerung des Alkotests im Sinne des § 99 Abs 1 lit b (in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO) StVO nicht aus.
Schlagworte
Alkotest VerweigerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030160.X01Im RIS seit
05.08.2005