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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §119;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass im Suspendierungsverfahren kein Recht auf grundlose Ablehnung von 2 Senatsmitgliedern gegeben sei; dies auch dann nicht, wenn auf der Basis des AVG 1950 eine mündliche Verhandlung angefordert wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985090152.X02Im RIS seit
24.10.2005Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017