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Öff Verkehr - EisenbahnNorm
AVG §38Rechtssatz
Im Enteignungsverfahren ist die Behörde an einen rechtskräftigen eisenbahnrechtlichen Baugenehmigungsbescheid ungeachtet dessen gebunden, dass gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht wurde.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985030054.X01Im RIS seit
04.12.2019Zuletzt aktualisiert am
04.12.2019