RS Vwgh 1986/11/12 85/09/0242

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Veröffentlicht am 12.11.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
OFG §1 Abs2 litc idF 1963/323;
OFG §1 Abs2 litg idF 1972/164;

Rechtssatz

Bei dem Anspruch auf Anerkennung als Opfer nach § 1 Abs 2 lit g OFG und bei dem Anspruch auf Anerkennung nach § 1 Abs 2 lit c OFG handelt es sich um Ansprüche, die auf einem verschiedenen Rechtsgrund beruhen. Die Behörde ist daher bei ihrer Entscheidung über einen auf § 1 Abs 2 lit c OFG gestützten geltend gemachten Anspruch in keiner Richtung (Hinweis E 2.6.1965, 2177/64) an jenen Sachverhalt gebunden bzw auf jenen Sachverhalt beschränkt, der einer rechtkräftigen Anerkennung als Opfer nach § 1 Abs 2 lit g OFG zugrunde liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985090242.X01

Im RIS seit

02.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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