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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §33 Abs4;Rechtssatz
Der Alleinverdienerabsetzbetrag trägt den gesetzlichen Sorgepflichten Rechnung, die ein verheirateter Steuerpflichtiger gegenüber seinem Ehegatten hat. Vergleichbare gesetzliche Sorgepflichten obliegen einer ledigen Person nicht. Daran ändert der Umstand nichts, daß an den Lebensgefährten freiwillig ein Unterhalt geleistet wird, der seiner Höhe nach dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch eines Ehegatten entspricht. Wer aus persönlichen Gründen eine Ehe ablehnt, verzichtet mit dieser Entscheidung auch auf jene gesetzlichen Ansprüche, die nur im Hinblick auf die im Ehestand wurzelnden gegenseitigen Rechte und Pflichten gewährt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130090.X02Im RIS seit
12.11.1986