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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Mit der Bestimmung des § 6 Abs 1 AVG 1950 wird dem Einschreiter kein Rechtsanspruch auf Weiterleitung oder Weiterverweisung unter Abstandnahme von der bescheidmäßigen Zurückweisung seines Antrages wegen Unzuständigkeit eingeräumt (Hinweis E 9.3.1970, 0526/69).
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986030194.X02Im RIS seit
06.09.2005Zuletzt aktualisiert am
04.01.2011