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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KJBG 1948 §11 Abs3;Rechtssatz
Die §§ 11 Abs 3, 16 und 17 KJBG verlange nicht den Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr und enthalten, ebensowenig wie § 30 KJBG, Sondervorschriften über das Verschulden (Hinweis E 18.2.1960, 1844/57 und E 4.12.1979, 1291/78). Der Bf wäre wegen Übertretung dieser Vorschriften gem § 5 Abs 1 VStG nur dann mangels Verschuldens nicht strafbar, wenn er bewiesen hätte, die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften sei ihm ohne sein Verschulden unmöglich gewesen.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986080017.X03Im RIS seit
13.11.1986