RS Vwgh 1986/11/13 86/16/0102

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Veröffentlicht am 13.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17 Abs4 impl;
AVG §63 Abs2 impl;
BAO §244;
BAO §90 Abs3;

Rechtssatz

Ist nach Lage des Verfahrens eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten, so etwa bei Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht seitens eines Dritten, liegt ein selbständiger verfahrensrechtlicher Bescheid vor, der gesondert mit Berufung und daher auch mit VwGH-Beschwerde anfechtbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986160102.X01

Im RIS seit

13.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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