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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §17 Abs4 impl;Rechtssatz
Ist nach Lage des Verfahrens eine abschließende Sachentscheidung nicht zu erwarten, so etwa bei Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht seitens eines Dritten, liegt ein selbständiger verfahrensrechtlicher Bescheid vor, der gesondert mit Berufung und daher auch mit VwGH-Beschwerde anfechtbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160102.X01Im RIS seit
13.11.1986Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010