RS Vwgh 1986/11/13 85/08/0176

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Veröffentlicht am 13.11.1986
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs3;

Rechtssatz

Die Vorlage einer vom Dienstgeber ausgestellten Vollmacht, durch welche der sie mitfertigende Bevollmächtigte "bevollmächtigt" wird, des Dienstgebers "Eingaben an die Gebietskrankenkasse zu unterfertigen", wird dem Erfordernis des § 35 Abs 3 ASVG nicht gerecht, mag der Bevollmächtigte auf ihrer Grundlage auch berechtigt sein, namens des Dienstgebers jede schriftliche Erklärung gegenüber dem bezeichneten Versicherungsträger abzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985080176.X02

Im RIS seit

13.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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