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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs3;Rechtssatz
Die Vorlage einer vom Dienstgeber ausgestellten Vollmacht, durch welche der sie mitfertigende Bevollmächtigte "bevollmächtigt" wird, des Dienstgebers "Eingaben an die Gebietskrankenkasse zu unterfertigen", wird dem Erfordernis des § 35 Abs 3 ASVG nicht gerecht, mag der Bevollmächtigte auf ihrer Grundlage auch berechtigt sein, namens des Dienstgebers jede schriftliche Erklärung gegenüber dem bezeichneten Versicherungsträger abzugeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080176.X02Im RIS seit
13.11.1986