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32/06 VerkehrsteuernNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Kraftfahrbehörde hat, solange noch kein rechtskräftiger Abgabenbescheid gemäß § 203 BAO vorliegt, gemäß § 38 AVG selbständig die Richtigkeit der Anzeige nach § 9 Abs 3 KfzStG als Vorfrage zu beurteilen, wenn diesbezüglich eine Bestreitung des Zulassungsbesitzers gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110023.X02Im RIS seit
19.11.1986