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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Die Einlieferung einer Person in eine geschlossene Abteilung einer Krankenanstalt für Geisteskranke, ihre Aufnahme in die Anstalt und ihre zwangsweise Anhaltung stellen Akte der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar, deren Rechtswidrigkeit gemäß Art 131 a B-VG vor dem VwGH geltend gemacht werden kann, soweit der Bfr nicht behauptet, hiedurch (ausschließlich) in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984010112.X01Im RIS seit
18.05.2004